Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft
Die Firma Diamerc AG ist eine AG mit Sitz in Cham / ZG. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als Broker im Versicherungs- und Finanzplanungsbereich. Ein Auftrag, für Mandanten der Diamerc AG wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet.
2. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)
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Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab
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Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt
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Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag
Die Firma Diamerc AG ist gegenüber den Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet. Gemäss VAG gilt die Diamerc AG als ungebundener Versicherungsvermittler.
3. Haftung
Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die Diamerc AG dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG/FIDLEG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässiger Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet der Berater der Firma Diamerc AG nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die Firma Diamerc AG nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach bekannt werden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und der Diamerc AG (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftungsanspruch gegenüber der Firma Diamerc AG.
Dort wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermittlungstätigkeit der Diamerc AG haftet, hat die Firma Diamerc AG eine Berufshaftpflicht bei der Liberty Mutual Insurance Europe SE Versicherung, Policen Nr. ZUAB4W0K004, reine Vermögensschäden 2 Mio., (Versicherungsbroker, gemäss Art 45 VAG) und reine Vermögensschäden 1,5 Mio. (Finanzdienstleister, gemäss FIDLEG), also einer Gesamtsumme bei Vermögensschäden von 3,5 Mio. abgeschlossen.
4. Datenschutz / Geheimhaltung (gem. Art. 45 VAG)
Die Kundendaten, welche im Zusammenhang mit einer Versicherungsberatung der Diamerc AG anvertraut werden, verwendet die Firma Diamerc AG ausschliesslich zur Beratung, zur Abwicklung von Offerten und Anträgen sowie zur Erstellung von Berichten, Analysen und Vergleichen. Diese Daten werden also nur in dem Umfang bearbeitet und aufbewahrt, wie es für die Abwicklung und Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mandanten, der Versicherungsgesellschaft und der Diamerc AG notwendig ist und es die gesetzlichen Bestimmungen zwingend verlangen. In die Beratungstätigkeit involviert sind die Versicherungsgesellschaften, die Diamerc AG und deren Mitarbeiter. Die Mitarbeiter der Diamerc AG unterliegen der Schweigepflicht. Die Daten der Mandanten werden so lange aufbewahrt, wie es gemäss vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zwingend notwendig ist. Die Daten können telefonisch, per Fax, per Mail, via Plattform der Gesellschaften oder im CRM bearbeitet werden. Die Daten werden in Papierform und elektronisch aufbewahrt.
5. Entschädigung
Honorar
Der Mandant schuldet der Diamerc AG für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:
• Individuell vereinbartes Honorar/Auftrag (entsteht durch eine separate Kostenauflistung)
• Stundenansatz der Diamerc AG, welcher nach Aufwand zu CHF 250.-- inkl. MWST anhand eines Kunden- Arbeitsrapport abgerechnet wird, soweit dies nicht durch die Entschädigung Dritter* gedeckt ist
• Ohne Abrechnung, das heisst, die Diamerc AG vereinnahmt die Entschädigung Dritter* für die erbrachten Dienstleistungen ohne Recht des Mandaten auf Herausgabe der Entschädigung Dritter* (ausser VAG Vorgaben) mit der Anbindung eines Service Mandat Vertrages für CHF 120.- pro Jahr
• Weitere übrige erbrachte Dienstleistungen/Entschädigung Dritter* wie Betreuung/technische Unterstützung usw. siehe Auflistung am Ende des Portraits.
5.1. Entschädigung Dritter*
Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die Firma Diamerc AG im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die Diamerc AG solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Diamerc AG diese Entschädigung zusätzlich für ihre Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Kunden- und Anlegerprofil, Angemessenheits- und Geeignetheitserklärung sowie des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach Provisionstabelle am Ende dieses Portraits. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften mit beiliegendem Portrait erhalten. Dies zur Information und Transparenz. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt auf welche Entschädigungen er verzichtet.
6. Dienstleistungen
Die Diamerc AG betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten, wie auch Vermögensaufbau mittels einer Finanzplanung. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen.
Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet – oder über Entschädigung Dritter* abgerechnet.
7. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung
Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die Firma Diamerc AG weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die Diamerc AG verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die Diamerc AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
8. Übermittlungsfehler
Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die Firma Diamerc AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet haben.
9. Mitwirkungspflicht des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrentatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der Firma Diamerc AG umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrentatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der Diamerc AG umgehend mitzuteilen.
Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die Firma Diamerc AG nicht.
10. Copyright
Die von der Firma Diamerc AG abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (Diamerc AG) an seinem geistigen Eigentum schützt.
11. Sonstiges
Änderungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen und vom der Firma Diamerc AG unterzeichnet sind.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Firma Diamerc AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der Diamerc AG gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Diamerc AG..
WIR VERRECHNEN UNSERE DIENSTLEISTUNGEN WIE FOLGT
Erstgespräch mit jeder Kundin/ jedem Kunden, Vorstellung der Firma und deren Dienstleistungsangebot. Bei diesem Gespräch kann der Kunde entscheiden, wie und in welcher Form er unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen will.
Erstellen einer Vorsorgeanalyse
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Wir können gemäss dem Formular: Kunden- und Anlageprofil, Angemessenheits- und Geeignetheitserklärung ein Honorar von CHF 250.- pro Stunde in Rechnung stellen. Der Kunde unterschreibt hierzu ein Beratungsauftrag/Mandat. Diese Beratung beinhaltet auch Lösungsvorschläge, die möglichst genau auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Resultiert daraus ein Vertragsabschluss, erlassen wir ihm die Aufwandgebühren und verweisen auf unsere Provisionstabelle am Ende des Portraits.
Erstellen einer detaillierten Finanzplanung
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Der Kunde erhält eine massgeschneiderte Bestandsaufnahme mit entsprechenden Lösungsvorschlägen. Hier können wir in Zusammenarbeit und genau nach den Wünschen der Kunden eine nachvollziehbare Vermögensaufbau-/Vermögenskonsolidierungsstrategie ausarbeiten, die auch Ereignisse wie Hauskauf, BVG-Einkäufe, Kinder, usw. Berücksichtigt. Auch hier arbeiten wir mit einem Honorar von CHF 250.- pro Stunde. Resultiert daraus ein Vertragsabschluss, erlassen wir ebenfalls die Aufwandgebühren und verweisen wieder auf die Provisionstabelle am Ende des Portraits.
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine aktive Vermögensverwaltung anbieten! Wir offerieren Vorschläge, die je nach Vertragsverhältnis über unsere Firma abgeschlossen und betreut werden können.
Der Kunde entscheidet immer selbständig.
Diverse Dienstleistungen
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Die Firma Diamerc AG hat einen eigenen Service-Mandats Vertrag, welchen wir mit CHF 120.- pro Jahr in Rechnung stellen. Mit diesem hat der Kunde jederzeit das Recht unsere Dienstleistungen innerhalb der Laufzeit wie: Beratungen, Anpassungen, Kontrolle und Überprüfungen der verschiedenen Produkte im Vorsorge- und Investmentbereich, in Anspruch zu nehmen. Darin enthalten sind auch die Anfahrtswege, sowie die jeweiligen persönlichen Beratungsstunden vor Ort des Kunden.
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Je nach Aufwand behalten wir uns vor, weitere von uns erbrachte Dienstleistungen (wie technischer Support, kaufmännische Aufgaben wie Briefverkehr usw.) nach Aufwand abzurechnen.
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Der Kunde wird immer im Voraus darüber informiert.
Für Bestandeskunden
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Unsere Entschädigung für alle laufenden Aufträge/ Abklärungen sind unter Punkt 5 der AGB’s detailliert aufgeführt. Ist der Aufwand aber in keinem Verhältnis mehr zu unserer Entschädigung, erlauben wir uns ab sofort eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe der tatsächlichen Stundenaufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
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Wir teilen dies dem Kunden bei Bedarf mit.
WIR VERRECHNEN UNSERE DIENSTLEISTUNGEN WIE FOLGTEntschädigungen Dritter
Branche | Satz in % der Nettoprämie | Unterstellung/Aufsicht |
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Sachversicherungen allgemein | 7.5 bis 15% (Normaler Satz 15%) | VAG/FINMA |
Haftpflichtversicherungen | 7.5 bis 15% (Normaler Satz 15%) | VAG/FINMA |
Rechtsschutzversicherungen | 7,5 bis 15% (Normaler Satz 15%) | VAG/FINMA |
Motorfahrzeugversicherungen, Haftpflicht | 4,0 bis 10% (Normaler Satz 4%) | VAG/FINMA |
Motorfahrzeugversicherungen, Teilkasko | 7,0 bis 15% (Normaler Satz 15%) | VAG/FINMA |
Motorfahrzeugversicherungen, Kollisionskasko | 7,0 bis 12% (Normaler Satz 12%) | VAG/FINMA |
Motorfahrzeugversicherungen, Unfall | 7,0 bis 15% (Normaler Satz 15%) | VAG/FINMA |
Unfallversicherungen | 3,0 bis 5,0% (Normaler Satz 5%) | VAG/FINMA |
Unfall Zusatzversicherungen | 10 bis 15.0% (Normaler Satz 15%) | VAG/FINMA |
Krankentaggeldversicherungen | 5.0 bis 7,5% (Normaler Satz 7.5%) | VAG/FINMA |
Kollektivlebensversicherungen | 0.5 bis 1.0% (Normaler Satz 1%) | VAG/FINMA |
Einzellebensversicherungen | 1,0 bis 5,0% der Produktionssumme* | VAG/FINMA |
Zusammenarbeitsverträge Finanzintermediäre, werden bei Abschluss detailliert aufgelistet | 1,0 bis 7% der Produktionssummen* | FIDLEG |
Ebenfalls wird über die Betreuungscourtagen informiert | FIDLEG/BX Swiss AG/regservices.ch | |
Zudem sind wir einer Ombudsstelle angeschlossen | OFD/Ombudsstelle Finanzdienstleister | |
Überprüfung Identitätsnachweis, Geldwäscherei-Vorschriften | keine weiteren Kosten für den Kunden | GwG/Lourenço Consulting |
Ethik Kurse | keine weiteren Kosten für den Kunden | keine weiteren Kosten für den Kunden |
Diverse nicht abschliessend aufgeführte, aber gewünschte Zusatz-Dienstleistungen (wie technischer Support und Betreuung) im Auftrag des Kunden wird je nach Aufwand ebenfalls mit Honorar oder Entschädigung Dritter verrechnet. Diverse Zusatzleistungen können zum Teil nach Absprache auch mit dem Service Mandats Vertrag verrechnet werden.
*Die Produktionssumme setzt sich aus den einbezahlten Nettoprämien (ohne Stempelsteuer), der Laufzeit und des produktespezifischen Koeffizienten zusammen. Die Produktionssummen variieren zwischen den einzelnen Produkten. Diese werden in der Regel nur 1 x ausgezahlt, der Kunde wird dann trotzdem kostenlos mit Mandat während der gesamten Laufzeit weiterbetreut.
Sachanlagen unterstehen gemäss unserem heutigen Wissensstandard nicht dem VAG und auch nicht den FIDLEG Vorschriften.
Der Kunde bestätigt (bei Abschluss auf dem ausgefüllten und unterschriebenen Beratungsauftrag), dass nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Diamerc AG vom Berater an ihn ausgehändigt wurden, sondern auch die Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), das Kundesegment «Privatkunde» gemäss FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz), und das Kommunikationsmittel – Datenschutz gemäss DSVOG (Datenschutzverordnung).
Diese wurden ihm im ersten persönlichen Gespräch erklärt und für seine Akten in physischer Form abgegeben.
(Stand 2023)