In den früheren Beiträgen haben wir das Valideinkommen kurz angesprochen. Was ist nun der Unterschied zum Invalideneinkommen?
Das ist das Einkommen, welches die versicherte Person wahrscheinlich erzielen würde, wenn diese nicht invalid wäre. Auch hier unter Berücksichtigung der gesamten Umständen. Grundsätzlich wird das Invalideneinkommen anhand des zuletzt verdienten Lohnes bestimmt.
Beispiel
Versicherte Person verdient ohne Invalidität im Jahr 55'000 Franken. Aufgrund eines schweren Unfalls ist die Person nun Invalid und verdient nur noch 14'000 Franken im Jahr.
Die Rechnung > der Invaliditätsgrad beträgt 75% und die versicherte Person hat Anspruch auf die ganze Rente.
((55'000 - 14'000) x 100) / 55'000 = 74,54%
Invaliditätsgrad ab 40 % = Viertelsrente Invaliditätsgrad ab 50 % = Halbe Rente
Invaliditätsgrad ab 60 % = Dreiviertelsrente
Invaliditätsgrad ab 70 % = Ganze Rente
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